Hamburg, 04.10.2011

4 Gründe für die Ergänzung der Altersversorgung

Sichern Sie sich noch in diesem Jahr den höheren Garantiezins.

1. Grantiezinsabsenkung auf 1,75%
Ab dem 01.01.2012 dürfen die Versicherer ihren Kunden maximal 1,75 %Garantiezins bescheinigen. Die garantierten Kapitalabfindungen bzw. Renten werden entsprechend niedriger ausfallen. Auch Fondspolicen mit der Beitragsgarantie werden betroffen sein.

2. Anhebung der Altersgrenzen auf das Mindestendalter von 62 Jahren
Ab dem kommenden Jahr beginnt schrittweise die Verschiebung der Regelaltersgrenzen in der ge-setzlichen Rentenversicherung. Dies hat gleichzei-tig Auswirkungen auf die Förderprodukte! Der frühestmögliche Rentenbeginn bei Riester- und Rürupverträgen für Abschlüsse in 2012 ist dann das vollendete 62. Lebensjahr! Diese Veränderung gilt auch für die betriebliche Altersversorgung.

3. Noch die alte Steuerregelung sichern
Lebens- und Rentenversicherungen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, können noch den Steuervorteil bei Kapitalabfindung erhalten, wenn sie das Alter von 60 Jahren erreicht haben. Ab 2012 wird die Voraussetzung für das günstige Halbeinkünfteverfahren (gem. § 20, Abs.1 Nr. 6 Satz 2 EStG) auf das Endalter 62 (derzeit 60 Jahre) erhöht Diese Regelung gilt auch für Verträge

der 3. Schicht! Zwar können Kunden weiterhin vor dem 62. Lebensjahr eine Kapital- oder Rentenver-sicherung beantragen - allerdings werden dann die vollen Erträge besteuert.

4. Umstellung der Tarife auf Unisex
2012 gibt es eine weitere Umstellung. Zum 21. Dezember 2012 werden die geschlechtsunabhän-gigen Unisextarife eingeführt. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch beispielsweise bei Männern die Rentenleistung um bis zu 10 % verringert.

Wollen Sie sich den höheren Garantiezins noch sichern, müssen Sie noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen. Gerne erstellen wir Ihr Ihnen kurzfristig Ihr individuelles Angebot.

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