Hamburg, 01.04.2008

Abgeltungssteuer: Lebensversicherung wird noch attraktiver

Ab 2009 werden durch die neue Abgeltungssteuer Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen einheitlich mit 25 % erfasst.

Damit hat die Lebensversicherung mit der hälftigen Besteuerung (Halbbesteuerungsverfahren) der Erträge bei Auszahlung ein Alleinstellungsmerkmal. Vorraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 60. Geburtstag erfolgt.

  Abgeltungs-
steuer
Halbbesteuerungs-
verfahren
Gewinn 100.000 100.000
Persönlicher Steuersatz 30 % 35% 45% 30% 35% 45%
Steuer 25.000 15.000 17.500 22.500

Konkurrenzlos dagegen ist die Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung. Alle Erträge während der Ansparphase bleiben steuerfrei, lediglich die in der Rentenbezugsphase anfallenden Erträge unterliegen der günstigeren Ertragsanteilbesteuerung.

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