Abgeltungssteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft
Ab dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschaler Kirchensteuer
Die mit der Abgeltungssteuer belegten Einkünfte müssen in der Steuererklärung nicht mehr deklariert werden. Dies ist für alle positiv, die ansonsten einen höheren Steuersatz zahlen. Wer einen niedrigeren Steuersatz zahlt, sollte diese Erträge in der Steuererklärung angeben. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuern werden Ihnen vom Fiskus erstattet!
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Fonds und festverzinslichen Wertpapieren, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, bleiben steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird.
Auf Anlageformen wie Riester-Fondssparpläne, Rürup-Renten und betriebliche Versorgungspläne, die ausschließlich zur privaten Altersversorgung dienen, wird keine Abgeltungssteuer erhoben.
Gewinner dürften vor allem fondsgebundene Rentenversicherungen sein, da auf diese im Gegensatz zum Fondssparen die jährliche Abgeltungssteuer entfällt. Das kann sich positiv auf die Zins und Zinseszinsentwicklung auswirken.
01.07.2010
01.07.2009


