Altersversorgung statt Barlohn
Betriebliche Altersversorgung nach 2008 weiterhin attraktiv! Im Jahr 2007 dürfen Arbeitge-ber und Arbeitnehmer monatlich bis zu 210 Euro (4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung) steuer- und sozialversicherungsfrei für die betriebliche Altersversorgung (bAV) des Arbeitnehmers aufwenden.
Ab dem 01.01.2009 wird für Entgeltumwandlungen voraussichtlich die Sozialversicherungsbefrei-ung entfallen. Allerdings gibt es hier von sachverständiger Seite her Bemühungen, diese Frist zu verlängern. Aber was tun, wenn die Politik diese notwendige Maßnahme nicht umsetzt?
Es gibt schon jetzt eine Alternative.
Die zeitliche Begrenzung der Sozialversicherungsbefreiung gilt nur für Entgeltumwandlungen der Arbeitnehmer. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist sowieso sozialversicherungsfrei, auch über das Jahr 2008 hinaus.
Von daher sollten Arbeitgeber nun verstärkt überlegen, Gehaltserhöhungen – soweit dieses nicht im Widerspruch zu tariflichen Regelungen steht – als bAV statt als Barlohn zu zahlen.
Betriebliche Altersversorgung statt Barlohn ist für alle Beteiligten hoch attraktiv. Sparen doch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Fall die Sozialversicherungsbeiträge und die Arbeitnehmer zusätzlich Steuern.
01.07.2010
01.07.2009


