Hamburg, 01.01.2007

Altersvorsorge mit Steuerersparnis!

Die Basis- bzw. Rürup-Rente wird durch das Jahressteuergesetz 2007 ab dem ersten Euro steuerlich gefördert, d.h. Beiträge finden steuermindernd als Sonderausgaben eine Berücksichtigung. Maximal kann pro Jahr ein Beitrag von € 20.000,-- (Ehepaare € 40.000,--) geltend gemacht werden.

Die steuerliche Absetzbarkeit des Beitrags steigt von in diesem Jahr 64% auf 100% im Jahr 2025 Besonders lukrativ ist die Rürup-Rente auch für Selbständige, da diese Rentenform die einzige Möglichkeit ist steuermindernd fürs Alter vorzusorgen. Aber auch für Rentner, angehende Rentner und Angestellte gibt es jetzt eine neue Möglichkeit Vermögen aufzubauen und gleichzeitig die Steuerförderung zu nutzen.

Besondere Vorteile der Rürup-Rente:

  • Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufba
  • Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt, auch bei längerer Arbeitslosigkeit (Hartz IV sicher) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt
  • Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden.
  • Flexible Beitragszahlung und Zuzahlungen.

Fazit:
Steuern sparen mit Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente ist jetzt noch lukrativer. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Druckversion dieser Nachricht