Hamburg, 01.04.2006
Bezugsrecht prüfen!
Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte von Zeit zu Zeit prüfen, ob das ursprünglich festgelegte Bezugsrecht noch stimmt.
Im Bezugsrecht ist festgelegt, wer im Leistungsfall die Versicherungssumme erhält.
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass zum Beispiel noch Eltern, geschiedene Ehegatten, ehemalige Lebensgefährten und bereits verstorbene Personen vorgemerkt sind.
Dies stimmt in vielen Fällen nicht mehr mit den Wünschen und Plänen der Kunden überein und sorgt im Leistungsfall für unnötigen Ärger.
So ist bei der pauschalen Bezugsberechtigung „die Erben“ ein Erbschein erforderlich, der extra Geld kostet und zu zeitlichen Verzögerungen führt.
01.07.2010
01.07.2009


