Hamburg, 04.07.2011

Darf der KFZ-Versicherer gegen den Willen des Kunden zahlen?

Ein Kfz-Haftpflichtversicherer hatte trotz des ausgesprochenen Regulierungsverbots seines Versicherten einen Schaden bezahlt und den Fahrer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Das Amtsgericht in Gummersbach hat in seinem Urteil vom 30.10.2010 entschieden, dass der Versicherer auf Grund des ihm obliegendem Regulierungsermessens dazu berechtigt ist, denn ein KFZ-Haftpflichtversicherer hat das Recht, eine Schadenregulierung nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen und unabhängig von Weisungen des Versicherten durchzuführen. Auch hat der Versicherte keinen Anspruch darauf, dass sein Versicherer einen Rechtsstreit mit dem Unfallbeteiligten führt.

Auch das Amtsgericht in München kam bereits im Januar 2010 zu dem Ergebnis, dass einem Versicherer bei der Schadenregulierung ein großer Ermessensspielraum zusteht, ohne dass der Versicherte Einfluss auf die Entscheidungen nehmen kann.

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