Einigung über Rentensteuer
Die steuerlichen Vorteile der Lebens- und Rentenversicherungen entfallen ab dem 01. Januar 2005.
Nur noch Verträge, die bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, garantieren Ihnen eine steuerfreie Auszahlung.
Aber beachten Sie bitte:
Die Antragstellung sollte rechtzeitig (mind. 6 Wochen) vor dem 31.12.2004 erfolgen. Nur so kann man sicherstellen, dass die Voraussetzungen auch anerkannt werden.
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl leistungsstarker Versicherer.
Und noch ein besonderer Tip:
Die Lebens- oder Rentenversicherung eignet sich besonders gut für die steuerfreie Anlage von Einmalbeträgen wie z. B. Erbschaften, Abfindungen etc. In Verbindung mit einer 5-jährgen Beitragszahlung aus einem Depotbetrag wird auch diese Auszahlung schon nach 12 Jahren komplett steuerfrei!
Übrigens:
Durch einen Abschluss in diesem Jahr können Sie die Steuerfreiheit auch für Ihre Kinder sichern.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.
04.07.2011


