Hamburg, 01.10.2007
Fahrzeugpapiere gehören nicht ins Auto
Wer seinen KFZ-Schein dauerhaft im Auto aufbewahrt, muss damit rechnen, dass der Versicherer im Falle eines Diebstahls den Schaden auf Grund grober Fahrlässigkeit ablehnt.
Diese Rechtsauf-fassung hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 09. August 2007 jetzt bestätigt.
Es ist nach Ansicht des Gerichts für jeden Dieb ein Leichtes, sich bei der Polizei- und Grenzkontrollen als be-rechtigter Fahrer auszugeben.
Außerdem ist so bei Veräußerung nur noch der Brief zu fälschen.
04.07.2011


