Forderungsausfall in der Haftpflichtversicherung
Experten schätzen, dass sich in Deutschland jährlich rund 4.000 Menschen bei Grillunfällen verletzen. Dabei ist nicht nur das eigene Verletzungsrisiko hoch, schnell kann auch anderen Personen Schaden zufügt werden.
Von dem Verursacher wird dann ein hohes Schmerzensgeld verlangt. Gut, wenn er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, denn sie gewährt im Unglücksfall Versicherungsschutz.
Doch was, wenn man selbst geschädigt wurde, aber der Verursacher nicht haftpflichtversichert ist?
In diesem Fall greift die Forderungsausfallversicherung, die in unserem neuen Haftpflichtangebot kostenlos eingeschlossen ist.
Wer diesen Schutz hat, geht auch als Geschädigter nicht leer aus.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie ein Angebot oder gerne auch ein Umstellungsangebot zu Ihrem bestehenden Vertrag bei uns an.
04.07.2011


