Hamburg, 01.04.2005

GKV - Gesetzliche Krankenversicherung

Ab 01.07.2005 ist ein zusätzlicher Beitrag für den Zahnersatz und das Krankengeld zu zahlen.

Für den Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dieser 0,9% von ihrem Bruttoeinkommen.

Zum gleichen Termin senken zwar die Krankenkassen ihre Beiträge ebenfalls um 0,9%. Aber der Zusatzbeitrag (0,4% für Zahnersatz und 0,5% für Krankengeld) ist dann ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Effektiv bedeutet das ab 01.07.05 einen Mehrbeitrag von 0,45 % des Bruttogehalts.

Leider bedeutet das nicht, dass sich die Leistungen verbessern. So gibt es beim Zahnersatz keine prozentuale Kostenbeteiligung mehr, sondern die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 01.01.2005 nur noch befundbezogene Festzuschüsse.

Immer wichtiger ist daher die Absicherung dieser Lücke beim Zahnersatz mit einer privaten Kranken- Zusatzversicherung.

Wenn es möglich ist, sollte über einen kompletten Wechsel in die private Krankenversicherung nachgedacht werden.

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