Hamburg, 01.01.2005

Gesetzliche Krankenversicherung

Licht im Dschungel von Brücken, Kronen und Prothesen.
Wer nach dem politischen Hickhack des letzten Jahres rund um die Neuregelungen zum Zahnersatz den Überblick verloren hat, kann sich auf den Internetseiten des zuständigen Ministeriums über die neuen Bestimmungen informieren.

Dort steht auch ein Merkblatt zum kostenlosen Download zur Verfügung. Auch nach der Gesundheitsreform des Jahres 2004 bleibt der Zahnersatz fester Bestandteil des Leistungskataloges für gesetzlich Krankenversicherte.

Doch mit Einführung der so genannten „befundbezogenen Festzuschüsse“ per 1.1.2005 hat ein weiterer Systemwechsel stattgefunden.

Was es im Einzelnen damit auf sich hat und was es sonst in diesem Jahr an Änderungen gibt, kann unter der Internetanschrift www.die-gesundheitsreform.de nachgelesen werden. Dort ist ein spezieller Bereich zum Thema „Zahnersatz“ eingerichtet worden.

In einem Fragen- und Antwortenkatalog kann man sich darüber informieren, was sich beim Zahnarztbesuch ändert beziehungsweise in diesem Jahr noch ändern wird.

Natürlich empfiehlt sich auch weiterhin eine zusätzliche private Absicherung der Einschränkungen der Gesundheitsreform.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und fordern Sie Ihren individuelles Ergänzungsplan an.

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