Hamburg, 01.07.2010

Gesetzliche Unfallversicherung reicht meistens nicht aus

Über eine Millionen Beschäftigte verletzten sich im vergangenen Jahr während der Arbeit oder bei der Hin- oder Heimfahrt, so dass sie mindestens drei Tage krankgeschrieben werden mussten.

Dennoch erhalten nur 22.534 Personen aufgrund eines solchen Arbeits- oder Wegeunfalls eine gesetzliche Unfallrente - das sind lediglich 2,1 Prozent.

Ein wichtiger Grund ist, dass die Rente erst dann gezahlt wird, wenn der Beschäftigte durch den Unfall zu mindestens 20 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird.

Demgegenüber zahlt die private Unfallversicherung schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent einen entsprechenden Teil der abgesicherten Summe aus.

Die gesetzliche Rente und die private Vorsorge sind vollkommen unabhängig voneinander und werden nicht miteinander verrechnet.

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