Hamburg, 01.04.2007

Haftung

Gefälligkeiten und deren Folgen. Sie helfen einem Nachbarn oder Freund. Dabei geht etwas zu Bruch. Häufig gibt es dann Streit.

Eine Haftung bei sogenannten Gefälligkeitsleistungen ist gesetzlich ausgeschlossen. Dies gilt je-denfalls dann, wenn der Schaden nur leicht fahrlässig herbeigeführt wird. Freundschaftsdienste oder Nachbarschaftshilfe fallen hierunter. Beispiel: Wer aus Gefälligkeit beim Umzug hilft und da-bei versehentlich etwas beschädigt, muss den Schaden nicht ersetzen. Im Klartext: Der Freund oder Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Einige Haftpflichtversicherungen bieten seit kurzer Zeit auch in diesen Fällen Versicherungsschutz bis zu bestimmten Höchstbeträgen unabhängig von der gültigen Rechtslage. Dies gilt aber nur, wenn für die Gefälligkeit als Gegenleistung kein Geld verlangt wird. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne hierzu an.

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