Krankentagegeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungs- grenze (€ 3.562,50 im Monat) sind gesetzlich krankenversichert und erhalten bei Arbeitsunfähigkeit in den ersten sechs Wochen der Krankheit das volle Gehalt vom Arbeitgeber.
Danach gibt es das sogenannte Krankengeld der Krankenkasse. Was viele nicht berücksichtigen, das Krankengeld beläuft sich auf max. 90% vom Nettogehalt minus Sozialversicherungsbeiträge. Das bedeutet in der Regel nur 75% vom gewohnten Nettoeinkommen. Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt, wird diese Lücke noch erheblich größer, da der Höchstsatz mit 70% der Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt ist.
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04.07.2011


