Hamburg, 03.01.2011

Mehr Geld für die betriebliche Alterversorgung

Mit der seit 01.01.2011 gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich automatisch der geförderte Beitrag der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge.

So kön-nen ab jetzt EUR 2.640 im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds angelegt werden.

Fordern Sie Ihre individuelle Offerte zur Anpassung Ihres Beitrages an die neuen Höchstgrenzen bei uns an.

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