Neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) per 01.01.2008
Für neue Versicherungsverträge gilt seit Januar 2008 auch neues Recht. Für Altverträge tritt das Gesetz zum 01.01.2009 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist, den Verbraucherschutz zu stärken. Das neue Gesetz bringt für Sie daher überwiegend Vorteile.
Was ändert sich für Sie?
Zum Beispiel endet Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nun mit der Antragstellung.
Nach neuem Recht müssen Sie Ihrem Versicherer vor Vertragsabschluss nur noch die Informationen geben, die konkret in Textform nachgefragt werden.
Eine besondere Bedeutung hat die Aufgabe des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“.
Bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen richtet sich der Umfang der Leistungsfreiheit zukünftig nach dem Grad des Verschuldens. Versicherte gehen in solchen Fällen also nicht mehr leer aus.
Bei vorsätzlichen Verstößen bleibt es bei der Leistungsfreiheit des Versicherers. Darüber hinaus wurden umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten für Versicherer und Vermittler eingeführt. Die Folge wird wohl eine zunehmende Papierflut sein.
04.07.2011


