Hamburg, 04.10.2010

Nutzen Sie noch die Steuer-Vorteile in 2010

Alle in 2010 gezahlten Beiträge zu einer privaten Basis- Rentenversicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind für dieses Jahr 70 Prozent der Beiträge, max. € 20.000 (Verheiratete € 40.000) voll abzugsfähig.

Die Besonderheit ist, dass jederzeit eine Zuzahlung zur Basisrente erfolgen kann. Die Einzahlungen können so der jährlichen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.

Druckversion dieser Nachricht