Pferde, Hunde und sonstige Haustiere
Tierhalter sind für die Schäden haftbar, die ihre tierischen Mitbewohner anrichten. Besonders teuer wird es, wenn nicht nur Sachen beschädigt, sondern auch Personen durch Ihre Haustiere verletzt werden.
Für Schäden durch Kaninchen, Hamster oder Katzen ist eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Nicht automatisch mitversichert ist das Halten von Schlangen, Reptilien, Spinnen oder anderen exotischen Tierarten. Derartige Tiere müssen beim Haftpflichtversicherer angezeigt werden. Für Hunde und Pferde benötigen Sie eine separate Haftpflichtversicherung.
In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt gilt für Hundehalter eine Versicherungspflicht. Komplizierter ist es in den übrigen Bundesländern. Dort ist die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig. Eine einheitliche Regelung, welcher Hund als gefährlich angesehen wird, gibt es nicht. Bei Bedarf fordern Sie ein entsprechendes Angebot an. Besonders wichtig ist eine hohe Deckungssumme.
01.07.2010
01.07.2009


