Hamburg, 14.07.2008

Riester auch für 400-€ Jobber

Obwohl die Arbeitgeber für Minijobber eine Sozialversicherungs- pauschale zahlen müssen, erwerben diese keine eigenen Rentenansprüche.

Was viele nicht wissen:
Sie können durch eine Zuzahlungen in Höhe von 4,9% auf das Einkommen doch eigene Rentenansprüche erwerben.

Und das Gute:
Minijobber erhalten dann ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung zur Riester-Rente.

Es geht noch weiter:
Ist der Ehepartner selbstständig und bekommt eigentlich keine Zulagen, kann er dadurch auch eine Riester-Förderung erhalten.

Interessant ist in diesem Fall auch der mögliche zusätzliche Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EstG, für das Jahr 2008 beträgt er immerhin bis zu 2.100 €.

Druckversion dieser Nachricht