Hamburg, 01.01.2006

Schul- und Berufsunfähigkeits-Vorsorge

Nicht nur im Berufsleben, auch schon in der Schulzeit kann ab dem 8. Lebensjahr eine „echte“ Schul/Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Die Vorteile einer frühen Absicherung sind, dass es zu keiner Umstufung in eine schlechtere Berufsgruppe auf Grund einer beruflichen Änderung kommt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und der Versicherer verzichtet auf die Verweisung. Das Angebot ist auf eine monatliche Rente von € 750,00 begrenzt.

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Und im Berufsleben ist die Absicherung umso wichtiger. Jeder vierte Arbeitnehmer scheidet vorzeitig wegen gesundheitlicher Probleme z.B. aufgrund von Unfällen, psychischen Erkrankungen, Krebsleiden, Rückenbeschwerden, Gelenkproblemen, Hautkrankheiten aus dem Arbeitsleben aus.

Haben Sie sich einmal darüber Gedanken gemacht, was dann passiert? Wie wollen Sie dann künftig Ihre Familie versorgen? Oder wie wollen Sie Ihre monatlich anfallenden Fixkosten bezahlen? Denn im Durchschnitt erhalten Sie aus der Erwerbsminderungsrente nur einen Bruchteil Ihres letzten Nettoeinkommens.

Arbeitnehmer, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, erhalten vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Bei der neu eingeführten Erwerbsminderungsrente kommt es nicht mehr auf den bisher ausgeübten Beruf an. Sofern Sie als Pförtner oder Strandkorbbewacher in Vollzeit weiter arbeiten können, erhalten Sie überhaupt keine Leistungen. Für Arbeitszeiten unter 3 Stunden täglich erhalten Sie die volle, bei 3-6 Arbeitsstunden am Tag die halbe Erwerbsminderungsrente – unabhängig von Ihrer Tätigkeit.

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