Hamburg, 14.07.2008
Tipp: Keine Haftung für Spielzeugmodelle
Was vielen nicht bekannt ist: Alles was sich durch die Luft bewegt, ist nicht im Rahmen einer üblichen Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Mitglieder der Modellflugvereine wissen das meistens und sind in der Regel über den Verein geschützt.
Dieser Ausschluss gilt aber auch für den Hubschrauber mit Fernbedienung, den der Nachwuchs gerade zum Geburtstag bekommen hat. Auch hierfür kann nur mit einer Zusatzdeckung über den Luftfahrtpool Abhilfe geschaffen werden.
Wer also derartige frei beweglichen Modelle besitzt, und seien sie auch noch so klein, muss zusätzlichen Versicherungsschutz beantragen.
04.07.2011


