Hamburg, 01.10.2008

Verlust des Krankentagegeldes für Selbständige in der GKV

Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert sind, verlieren zum 1.1.2009 automatisch Ihren Anspruch auf Krankentagegeld !

In der letzten Gesundheitsreform vom 1.4.2007 wurde das vereinbart. Kein Punkt, der bisher ein Thema in der Öffentlichkeit gewesen ist. Ob angesichts dessen die gesetzlichen Kassen noch darauf hinweisen werden, ist abzuwarten. - Das Tagegeld müsste dann zusätzlich bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.

Es gibt auch bei der gesetzlichen Kasse eine Abhilfe, die allerdings zusätzlich kostet und außerdem eine Bindung an die Kasse bedeutet. Man müsste sich damit einverstanden erklären, einen Wahltarif bei der Kasse abzuschließen. Dann ist auch ein Tagegeld versicherbar.

Die Kosten dafür sind momentan noch nicht bekannt. Obendrein wird durch den Wahltarif erreicht, dass der Selbständige mindestens 3 Jahre an seine gesetzliche Kasse gebunden ist. Selbst Beitragserhöhungen berechtigen dann nicht zu einer Kündigung. Auch der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Sperrzeit nicht möglich.

Angebote der privaten Versicherer einzuholen ist dringend angeraten oder fordern Sie bei und einen Computer gestützten Vergleich an.

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