Hamburg, 01.04.2006

Versicherer bei Langzeiturlaub informieren!

Bleiben Haus oder Wohnung längere Zeit unbewohnt, da man einen Langzeiturlaub angetreten hat, kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn der Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherer nicht informiert wird.

Sobald ein Objekt mehr als 60 Tage unbewohnt ist, wertet das ein Hausratversicherer als Gefahrerhöhung. Ohne Meldung an den Versicherer kann es im Schadenfall dazu kommen, dass der Versicherer die Zahlung verweigert.

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