Hamburg, 14.07.2008

Vorsicht bei Versichererwechsel

Bis Ende letzten Jahres war es gängige Praxis für die meisten Haftpflicht- und Sachversicherungen, dass Beginn und Ablauf mittags um 12:00 Uhr war.

Im neuen § 10 VVG wurde das nun anders geregelt. Die Versicherung beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Also ist Vorsicht geboten, damit beim Versichererwechsel keine zeitliche Lücke im Versicherungsschutz entsteht!

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