Hamburg, 14.07.2008
Vorsicht bei Versichererwechsel
Bis Ende letzten Jahres war es gängige Praxis für die meisten Haftpflicht- und Sachversicherungen, dass Beginn und Ablauf mittags um 12:00 Uhr war.
Im neuen § 10 VVG wurde das nun anders geregelt. Die Versicherung beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Also ist Vorsicht geboten, damit beim Versichererwechsel keine zeitliche Lücke im Versicherungsschutz entsteht!
01.07.2010
01.07.2009


