Wenn der Blitz einschlägt
Heftige Gewitter sind im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits über Deutschland hinweggezogen. Wenn ein Wohnhaus getroffen wurde, gelten verschiedene Regeln in den unterschiedlichen Versicherungs- verträgen.

Verursacht der Blitzschlag ein Feuer, so sind Schäden in der Regel durch die Hausrat- und Gebäudeversicherung abgesichert.
Das gleiche gilt, wenn der Blitz direkt in das Gebäude einschlägt. Das ist allerdings seltener der Fall.
Sehr viel öfter verursacht ein Blitzschlag Schäden durch Überspannung in teuren Geräten wie Fernseher, Hi-Fi Anlage oder Computer.
Eine solche Folge eines Blitzschlags ist meistens nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeschlossen. Und selbst dann gilt für diesen Bereich eine Höchstentschädigung, die in der Regel mit 5% der Versicherungssumme festgesetzt ist. Hier gibt es auf Antrag Möglichkeiten der Erhöhung.
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04.07.2011


