Kraftfahrzeug
Der Halter eines KFZ ist verpflichtet eine KFZ-Haftpflicht- versicherung abzuschließen, die alle durch den Gebrauch verur- sachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden deckt.
Außerdem kann das Fahrzeug selbst mit einer Teilkasko- versicherung gegen Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Elementarereignisse, Glasbruch und Wildschäden und mit einer Vollkaskoversicherung zusätzlich gegen Schäden durch Unfälle oder mut- und böswillige Handlungen abgesichert werden.
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