Tierhalter-Haftpflicht
Jeder Tierhalter muss für die Schäden, die sein Tier verursacht, haften:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)" (§ 833 BGB).
Gerade bei bleibenden Gesundheitsschäden kann daraus eine lebenslange Zahlungsverpflichtung resultieren. Aber auch Sach- schäden können leicht in die Millionen gehen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Top-Schutz zu exklusiven Sonderkonditionen
- Hohe Versicherungssumme: EUR 10.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden
- Bei Pferden sind Fremdreiter, Flurschäden und die Teilnahme an Turnieren mitversichert
Produktbeschreibung
Jahresbeiträge: |
Hunde Pferde |
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Versicherungs-
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EUR 10.000.000,00 |
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Alle Beiträge gelten inkl. 19 % gesetzlicher Versicherungssteuer.
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