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Fahrrad-Vollkasko ab EUR 500,00

Fahrrad-Vollkasko ab EUR 500,00Unfälle, Fahrradpannen und Diebstähle passieren leider überall. Als Lösung bieten wir Ihnen einmalig und exklusiv in Deutschland eine Vollkaskoversicherung für Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Pedelecs mit einem Gesamtwert ab EUR 500,00.

Versichert sind Schäden wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Unfall, Transportmittel-Unfall und sonstige Gefahren, denen das Fahrrad ausgesetzt ist.

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Ihre Vorteile im Überblick:

  • Versicherungsschutz rund um die Uhr!
  • All-Gefahren-Deckung
  • Sehr günstige Prämien und keine Begrenzung der Versicherungssumme
  • 50Plus – 20% Rabatt für Fahrerkreis
  • Bis zu 30 % Rabatt bei Schadenfreiheit
  • Sondereinstufung für codierte Fahrräder
  • Zusätzliche Absicherung für Antrieb und Akku möglich
  • Bewährte Schadenabwicklung und hohe Kundenzufriedenheit seit über 25 Jahren

Geltungsbereich:

Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, USA. Für Urlaubsreisen ist eine Erweiterung auf andere Länder gegen 10 % Zuschlag möglich (Urlaubsklausel). Die Versicherung gilt 24 Stunden, d.h. keine Einschränkung in der Nacht. Auch die Teilnahme an Amateur-Radrennen kann gegen einen Zuschlag von 25% mitversichert werden.

Versicherungswert:

Versicherungssumme ist der jeweilige Zeitwert, bei neuen und gebrauchten Fahrrädern entspricht dieser dem Kaufpreis. Liegt das Kaufdatum länger als ein Jahr zurück, werden für jedes volle Jahr 5 % vom Kaufpreis gekürzt.

Jahresbeitrag:

Versicherungssumme (siehe Versicherungswert) aufrunden auf volle EUR 50,00, (z.B. EUR 750,00), davon 7 % (z.B. EUR 52,50), mindestens EUR 50,00 zuzüglich Versicherungssteuer.

Für ADFC-Mitglieder gewähren wir 10% Rabatt.

50Plus:

Wir gewähren 20% Rabatt, wenn der Versicherungsnehmer und alle Fahrer 50 Jahre oder älter sind.

Schadenfreiheitsrabatt:

Für jedes schadenfreie Jahr reduziert sich der Beitrag um 10 %, max. 30 %. Die Ersteinstufung erfolgt mit 10 % Rabatt, wenn Sie Ihr Fahrrad mit dem ADFC-empfohlenen System in entsprechender Weise codiert haben.

Selbstbeteiligung:

Von jedem Schaden trägt der Versicherungsnehmer 10 %, mindestens EUR 25,00, höchstens EUR 250,00 selbst.

Entwertung:

Bei Totalschaden wird die Versicherungssumme gezahlt, ab dem 2. Versicherungsjahr wird die Versicherungssumme um 5 % je Versicherungsjahr gekürzt. Bei Teilschäden werden die Kosten zur Wiederherstellung bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen.

Sicherungsauflagen:

Damit Ihr Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert ist, muss es in abgeschlossenen Räumlichkeiten untergebracht werden, oder der Rahmen muss mit einem hochwertigen Schloss gegen die einfache Wegnahme gesichert sein, d.h. der Rahmen muss an einen festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) angeschlossen werden. Hochwertige Schlösser sind alle Schlösser, die VdS-anerkannt sind oder sich laut Angabe des jeweiligen Herstellers in dem oberen Drittel seiner eigenen Sicherungsklassen befinden.

Hinweis zu den Besonderheiten:
Neben der Erweiterung des Geltungsbereichs um die Urlaubsklausel bieten wir die Möglichkeit, Ihr Rad in fast allen Ländern und auch für längere Zeitraume zu versichern. Versicherbar ist die Teilnahme an Radrennen, auch Lizenz- und zulassungspflichtige Amateur-Radrennen können versichert werden. Vermietung/Verleih von Fahrrädern oder die Erweiterung für die gewerbliche Nutzung bieten wir im Rahmen der Vollkaskoversicherung an. Nicht im Rechner enthaltene Besonderheiten sind anfragepflichtig.

Hinweis zur Codierung:
Die ADFC-empfohlene Codierung erfolgt am oberen Ende des Sattelrohres und lässt bei Wiederauffinden eines gestohlenen Fahrrades eine ziemlich genaue Zuordnung auf den ursprünglichen Eigentümer zu, da sie selbsterklärend ist.
https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung
Immer mehr Fahrradhändler, aber auch einige ADFC- und Polizeidienststellen nehmen diese Codierung vor. Für nicht selbsterklärende Codierungen gibt es keine Sondereinstufung.

Hinweis zur Urlaubsklausel:
Der Geltungsbereich wird für Urlaubsreisen bis zu 6 Wochen pro Jahr auf die Länder Griechenland, Italien, Malta, Marokko, Portugal, Spanien, Türkei und Tunesien ausgedehnt.

Hinweis zum Ratenzahlungszuschlag:
Für die Vollkaskoversicherung besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung der Mindestrate von EUR 35,00 auch unterjährig zu zahlen. Bei ½-jährlicher Zahlungsweise beträgt der Zuschlag 3%, bei ¼-jährlicher Zahlung 5 %.