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Kraftfahrzeug

Der Halter eines KFZ ist verpflichtet eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die alle durch den Gebrauch verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden deckt.

Außerdem kann das Fahrzeug selbst mit einer Teilkasko-Versicherung gegen Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Elementarereignisse, Glasbruch und Wildschäden und mit einer Vollkasko-Versicherung zusätzlich gegen Schäden durch Unfälle oder mut- und böswillige Handlungen abgesichert werden.

Die Insassen sichern Sie mit einer Insassenunfallversicherung gegen Unfallfolgen ab.

Für den Fall der Panne haben Sie hier die Möglichkeit einen Schutzbrief für Ihren PKW zu beantragen. Den entsprechenden Link können Sie der Anlage entnehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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