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Fragen und Antworten zur Kameraversicherung

Was kann ich im Rahmen der Kameraversicherung versichern?
Versichert werden können alle fotografischen Geräte nebst Zubehör sowie Videokameras, Laptops, Notebooks und mobile Festplatten.
Was muss ich zum Vertragsabschluss einreichen?
Es müssen ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag sowie Kopien der Anschaffungsrechnungen bei uns eingereicht werden.
Wie kann ich die Antragsunterlagen einreichen?
Die Antragsunterlagen können per Post, Fax oder per E-Mail als Anhang eingereicht werden.
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Frühster Versicherungsbeginn ist das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen bei P&P.
Kann ich auch mehr Gegenstände als Platz im Antrag vorgegeben ist versichern?
Ja, es gibt keine Begrenzung der Anzahl der zu versichernden Gegenstände. Bitte erstellen Sie hierzu eine gesonderte Liste mit den Merkmalen wie im Antrag und fügen Sie diese bei.
Kann ich Gegenstände versichern zu denen ich kein Anschaffungsrechnung mehr habe?
Wir benötigen zu jedem Gegenstand einen Nachweis des Neuwertes und des Besitzes. Reichen Sie als Wertnachweis bitte ein Angebot eines deutschen Anbieters (auch Andruck der Übersicht eines Internetanbieters, nicht Versteigerung) mit namentlicher Nennung des Artikels und Neupreis in Euro ein oder lassen sich eine Bestätigung eines Fotohändlers zum Nachweis des Neuwertes geben. Für den Besitznachweis einfach von dem Gegenstand ein Foto auf einer tagesaktuellen Zeitung machen und einreichen.
Kann ich auch gebrauchte und/oder bei Ebay ersteigerte Gegenstände versichern?
Ja, reichen Sie zu gebraucht und/ oder bei Ebay ersteigerten Gegenständen die Kaufrechnung und einen Neuwertnachweis ein. Liegt Ihnen keine Kaufrechnung vor, benötigen wir einen Besitznachweis in Form eines aktuellen Fotos (siehe fehlende Anschaffungsrechnung).
Kann ich auch Gegenstände versichern, die ich im Ausland gekauft habe?
Reichen Sie die Anschaffungsrechnung und als Wertnachweis bitte ein Angebot eines deutschen Anbieters (auch Andruck der Übersicht eines Internetanbieters, nicht Versteigerung) mit namentlicher Nennung des Artikels und Neupreis in Euro ein oder lassen sich eine Bestätigung eines Fotohändlers zum Nachweis des Neuwertes geben.
Kann ich einen Gegenstand versichern, der auf dem Markt nicht mehr erhältlich ist?
Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Reichen Sie hierzu die Rechnung und einen Neuwertnachweis eines adäquaten Nachfolgermodells ein.
Was ist mit Neuwert im Antrag gemeint?
Einzutragen ist der Bruttopreis aus der Anschaffungsrechnung oder dem gesonderten Neuwertnachweis.
Ich weiß das Herstellungsjahr meines Gerätes nicht?
Tragen Sie bitte das Kaufjahr ein oder lassen das Feld leer.
Macht es einen Unterschied, ob die Gegenstände gewerblich oder privat genutzt werden?
Nein, diese Information dient lediglich zu statistischen Zwecken und hat keinen Einfluss auf den Versicherungsumfang oder die Prämie.
Was gehört zu den Zubehörteilen?
Hier geht es um fotografisches Zubehör – beispielsweise: Stative, Filter, Blenden Speicherkarten. Weitere Gegenstände auf Anfrage.
Wie kann ich Ihnen Veränderungen an meiner bestehenden Versicherung mitteilen?
Wir benötigen von Ihnen ein Anschreiben mit Versicherungsscheinnummer (per Post, Fax oder per E-Mail), aus dem hervorgeht welche Gegenstände Sie aus der Versicherung ausschließen möchten und/oder welche Sie mit einschließen möchten.

Für die neu hinzukommenden Gegenstände legen Sie einfach eine Kopie der Anschaffungsrechnung bei. Vom Versicherer bekommen Sie dann einen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein, wo die versicherten Gegenstände aufgeführt sind. Ein sich eventuell ergebender Mehrbeitrag wird wie bisher von Ihrem angegebenem Bankkonto abgebucht.