Sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Betrieb von Drohnen gelten seit dem 31. Dezember 2020 neue EU-Regelungen. So ist ab einer Startmasse von 250 Gramm eine Registrierung als Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich, ferner ein Kompetenznachweis (https://www.lba-openuav.de). Unabhängig von Größe und Gewicht des Flugobjekts benötigen Drohnenbetreiber in Deutschland eine Drohnenhaftpflichtversicherung. Ansonsten wird eine Ordnungswidrigkeit begangen – und das kann mitunter teuer werden.
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