Die gesetzliche Pflegeversicherung darf immer nur als Basisversorgung angesehen werden. Auch nach der letzten Reform hat sich daran nichts geändert. Vor allem die stationäre Pflege bleibt immer eine teure Sache, wenn man einen Blick auf die Erstattungssätze wirft:

  • Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Und DENNOCH bleibt der im Artikel beschriebene Eigenanteil, der noch zusätzlich beigesteuert werden muss.

Pflege ist eine teure Notwendigkeit, bei der man sich nicht einfach darauf verlassen darf, dass „der Staat“ sich schon darum kümmern wird.

Das mag er vorübergehend schon tun – aber Ihre Angehörigen werden so gut es geht mit ins Boot geholt…