Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Folgen es für Sie hat, wenn Sie aufgrund einer größeren Verletzung oder schlimmeren Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten gehen können? Das müssen nicht einmal lebensbedrohliche Verletzungen oder Krankheiten sein. Wenn Sie einem handwerklichen Beruf nachgehen und sich in der Freizeit beispielsweise beim Wandern oder Radfahren das Handgelenk, die Schulter oder den Knöchel brechen, dann sind Ausfallzeiten bis zu drei Monaten keine Seltenheit. Ein Herzinfarkt oder eine Tumorerkrankung können ebenfalls dafür sorgen, dass Sie sogar noch länger Ihrem Broterwerb nicht nachgehen können. Natürlich haben Sie als Angestellter oder Arbeiter im Regelfall sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld – aber was dann? Das Krankengeld ist rund 30 Prozent geringer als der Bruttolohn und somit entsteht oft eine empfindliche Lücke in der monatlichen Etatplanung. Wohl dem, der eine gute Unfallversicherung und eine ordentliche Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Aber diese zahlt in der Regel erst nach sechs Monaten und auch die Unfallversicherung benötigt erst den Nachweis einer eingetretenen, dauerhaften Invalidität, bevor mit einer Einmalzahlung oder einer Rentenleistung gerechnet werden darf. Vor den finanziellen Einbußen kann Sie eine Krankentagegeldversicherung schützen. Nach Ablauf von sechs Wochen, also ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wird der vorher festgelegte Betrag geleistet. Somit lässt sich die Lücke zwischen dem Krankengeld und Ihrem „normalen“ Einkommen schließen und Sie können Ihre laufenden Kosten abdecken, sodass Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu dieser sinnvollen Absicherung wünschen.