Berufsunfähigkeit

Im Falle der Invalidität drohen extreme finanzielle Engpässe, denn die gesetzlichen Leistungen fallen gerade für jüngere Beschäftigte äußerst gering aus.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert gegen dauerhafte oder temporäre Arbeitsunfähigkeit ab und gleicht finanzielle Einbußen aus.
Für ab 1961-Geborene ist eine private Zusatzabsicherung unerlässlich, denn 2001 hat der Gesetzgeber die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte dieser Generation abgeschafft.
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