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Tierhalter-Haftpflicht

Jeder Tierhalter muss für die Schäden, die sein Tier verursacht, haften:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (…)“ (§ 833 BGB).

Gerade bei bleibenden Gesundheitsschäden kann daraus eine lebenslange Zahlungsverpflichtung resultieren. Aber auch Sachschäden können leicht in die Millionen gehen.

Jahresbeiträge:

Hunde
1 Hund: EUR 76,68
2 Hunde: EUR 114,48

Pferde
1 Pferd: EUR 146,70
2 Pferde: EUR 216,72

Versicherungssumme:

EUR 30.000.000,00
pauschal für Personen- und Sachschäden

Alle Beiträge gelten inkl. 19% gesetzlicher Versicherungssteuer.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Top-Schutz zu exklusiven Sonderkonditionen
  • Hohe Versicherungssumme:
    EUR 30.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Bei Pferden sind Reitbeteiligungen, Flurschäden und die Teilnahme an Turnieren mitversichert

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